7. Programmänderungen
Änderungen wesentlicher Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (etwa aufgrund der Wetter- oder Schneeverhältnisse) und von uns nicht fahrlässig herbeigeführt wurden, sind zulässig. Über wesentliche Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informieren. Trotz bester Tourenplanung und Führung können wir keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der Programmziele oder Gipfel abgeben. Bei konditioneller Schwäche und technischer Mängel der Teilnehmer oder sonstiges, bleibt es dem Bergführer vorbehalten, die Tourenplanung zu ändern. In den genannten Fällen kann keine Teil-/Rückerstattung des Kursbeitrages gewährt werden.